Chefarztbehandlung nur mit der privaten Krankenversicherung (PKV)?

Chefarztbehandlung nur mit der privaten Krankenversicherung (PKV)?

22.09.2020

Ein Bett im Mehrbettzimmer, angemessene Verpflegung und die Behandlung durch den diensthabenden Stationsarzt – das sind die Leistungen, auf die gesetzlich Versicherte im Krankenhaus und Rehakliniken Anspruch haben. Alles was über „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ hinausreicht, muss als private Leistung von Ihnen selbst getragen werden.

Sie können aber auch eine eigene Versicherung abschließen: Privatversicherte haben die Möglichkeit, die Vorzüge einer Chefarztbehandlung zu genießen. In einer gesetzlichen Krankenversicherung wird einem diese Chance nicht geboten. In der Versicherungsbranche gilt die Behandlung des Chefarztes als besonders hochwertige, optionale Dienstleistung.

In diesem Artikel wurden alle nützlichen Informationen zu diesem Thema für Sie zusammengestellt.

 

Bild: Ob und in welchem ​​Umfang die private Krankenversicherung die Behandlung des Chefarztes bezahlt, hängt vom gewählten Tarif ab. Bildquelle: sasint via pixabay.com.

 

Was genau ist eine Chefarztbehandlung?

Ein Chefarzt ist besonders erfahren und absoluter Experte auf seinem Fachgebiet. Der Patient profitiert von der Qualifikation, der Erfahrung und der medizinischen Kompetenz des Spezialisten. Gerade bei speziellen Erkrankungen oder eher selten durchgeführten Operationen ist es ratsam, auf die Expertise eines Chefarztes zu vertrauen.

Wenn der Versicherte mit privater Krankenversicherung (PKV) die Wahlleistung der Behandlung des Chefarztes abgeschlossen hat, hat der Versicherte das Recht der freien Wahl des behandelnden Arztes. Dieser Arzt wird dann die Behandlung persönlich leiten. Vom Ersttermin bei Einweisung bis zur Operation, einschließlich Anästhesieüberwachung und postoperativen Besuchen, wird der Patient immer vom jeweiligen Chefarzt behandelt und betreut.

 

Wann ergibt eine Chefarztbehandlung Sinn?

In vielen Fällen ist ein Krankenhausaufenthalt nicht besonders angenehm. Besonders in schweren Fällen benötigen Sie die beste Behandlung, um sich so schnell wie möglich zu erholen. Anstatt von einem ständig wechselnden Arzt betreut zu werden, kann die Behandlung des Chefarztes den größtmöglichen Erfolg gewährleisten.

Im Übrigen beschreibt der Begriff "Behandlung durch den Chefarzt" nicht unbedingt nur den Chefarzt einer Klinik oder einer Abteilung. Wenn beispielsweise der Oberarzt Experte für Ihren Krankheitsfall sein sollte, können Sie auch mit diesem einen Behandlungsvertrag abschließen. Als Kunde einer privaten Krankenversicherung haben Sie Wahlfreiheit, wenn es um den behandelnden Mediziner geht.

Wichtig zu wissen: Selbst für die Behandlung durch den Oberarzt kommt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht auf.

 

Behandelt mich wirklich ausschließlich der Chefarzt?

In Ausnahmefällen – etwa bei Krankheit oder schwerwiegenden anderweitigen Verpflichtungen, beispielsweise Notfallaufnahmen – darf sich ein Chefarzt bei einem Eingriff auch vertreten lassen. Dies muss aber im Vorfeld mit dem Patienten ausreichend kommuniziert werden.

Diese Ausnahmen sind strikt geregelt. Der Chefarzt muss unter anderem den behandelnden Arzt führen und beaufsichtigen. Solche Vertreter sind in der Regel erfahrene leitende Oberärzte mit ähnlichen Qualifikationen. Als ständiger medizinischer Vertreter des behandelnden Arztes muss sein Name im Behandlungsvertrag schriftlich aufgeführt sein.

Optionale Serviceverträge können täglich im Krankenhaus gekündigt werden und treten sofort in Kraft. Sollten Sie also unzufrieden sein, können Sie die Chefarztbehandlung widerrufen und werden danach direkt wieder vom jeweiligen Arzt auf der Station behandelt.

 

Abrechnung von Chefarztleistungen

Mit dem jeweiligen Krankenhaus wird ein separater Vertrag unterzeichnet, die sogenannte Wahlleistungsvereinbarung, um alle optionalen Services für die Behandlung des Chefarztes bereitzustellen. Wichtig ist, dass dies schriftlich erfolgen muss und sowohl vom Patienten als auch vom Krankenhaus unterschrieben werden muss. Die Vereinbarung muss unbedingt vor Erbringung der Leistung abgewickelt werden und der Versicherte muss im Beratungsgespräch und schriftlich im Voraus umfassend über Kostenpunkte und thematische Inhalte in Kenntnis gesetzt werden.

Rechnungen für die Unterbringung, Untersuchungen und die Chefarztbehandlung werden nach dem Aufenthalt im Krankenhaus meist gesondert abgerechnet. Sie erhalten eine separate Rechnung für die Leistungen des Chefarztes, die Sie mit den anderen Rechnungen bei Ihrer PKV einreichen.

Tipp: Bitten Sie Ihre PKV darum, die Kosten für den Klinikaufenthalt und die Operation direkt mit dem Krankenhaus abrechnen. Somit müssen Sie sich nicht mehr im Nachhinein darum kümmern.

 

Darum lohnt sich….

Die Behandlung durch den Chefarzt sichert eine fachkundige Behandlung durch einen bestqualifizierten und spezialisierten Arzt zu. Der psychologische Effekt den Patienten spüren, sobald sie sich in den besten Händen wissen, sollte nicht unterschätzt werden. Allein der Gedanke, dass man von einem Spezialisten mit jahrelanger Erfahrung behandelt wird, kann sich positiv auf die Genesung und die Rehabilitation auswirken. Darüber hinaus kann der Patient mit modernsten Behandlungsmethoden qualitativ hochwertige medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.

Dies kann teuer werden, wenn man nicht versichert ist. Informieren Sie sich bei Private Krankenversicherung auf Finanzen.de über die Tarifoptionen und schließen Sie kostengünstig die Wahlleistung zur Chefarztbehandlung ab. Kassenpatienten können die Leistungen ihrer Krankenkasse mit einer privaten Krankenzusatzversicherung ergänzen und somit ebenso in den Genuss einer Chefarztbehandlung kommen.

Quick Links 1

Quick Links 2

Quick Links 3