Reha: Wer hat welchen Anspruch?

Reha: Wer hat welchen Anspruch?

30.06.2016

Ratgeber: Reha: Wer hat welchen Anspruch?

Bildquelle: Gasteiner Heilstollen - physikalische Therapie

 Nach einem Unfall, bei chronischen Erkrankungen oder einem schweren Schicksalsschlag hilft den Betroffenen meist eine Reha-Maßnahme, um wieder richtig fit zu werden. Allein in Deutschland werden jedes Jahr etwa 1,5 Millionen Menschen in Reha-Einrichtungen behandelt. Doch wer hat eigentlich Anspruch auf eine solche Maßnahme? Wie stelle ich einen Antrag? Kann ich die Einrichtung selbst wählen? Diese Fragen beantwortet Dr. med. univ. Simon Gütl, Kurarzt und ärztlicher Leiter des Gasteiner Heilstollens.

Was versteht man unter dem landläufigen Wort „Reha“?

„Im Prinzip gibt es drei Formen der Rehabilitation: Als erstes die medizinische Reha. Sie soll mit medizinischen Maßnahmen Einschränkungen die zur  Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit führen, vermeiden oder vermindern. Die zweite Form, die berufliche Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen, die es einem Menschen nach überstandener Erkrankung, mit gesundheitlichen Einschränkungen oder anderen die Erwerbsfähigkeit einschränkenden Problemen ermöglichen sollen, wieder am Arbeitsleben teilzunehmen. Als drittes gibt es noch die soziale Reha, die es Menschen mit Behinderung erleichtern soll, sich ins gesellschaftliche Leben zu integrieren.“

Wo finden solche Maßnahmen statt?

„Rehabilitation findet in Reha-Kliniken oder in ambulanten Reha-Einrichtungen statt.“

Welchen medizinischen Nutzen haben sie?

„Wer mit einer chronischen Erkrankung  wieder fit werden will, braucht ärztliche Kontrolle und gezielte Programme. Nur wenn gut ein medizinisch ausgebildetes Team und eine große Vielfalt an medizinischen Angeboten zur Verfügung stehen, hat die Reha Erfolg. An Kurorten werden diese durch klassische Kurort-Therapien wie Bäder oder Packungen ergänzt.

Das Besondere an einem Kurort sind darüber hinaus die – meist ortsgebundenen – natürlichen Heilmittel. In Bad Gastein beispielsweise gehört vor allem der Radonthermalstollen dazu. Hier fahren Patienten mehrmals mit dem Zug in den Stollen ein und verbringen etwa eine Stunde auf den Therapiestationen, wo die Wirkfaktoren Radon, Wärme und hohe Luftfeuchtigkeit ihren therapeutischen Nutzen entfalten.“

Wie funktioniert die Antragstellung?

„Patienten sollten ihren Hausarzt aufsuchen. Er muss die Notwendigkeit feststellen und den Krankheitsverlauf dokumentieren. Der Antrag muss an die Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder die Krankenkasse gestellt werden. Viele Reha-Einrichtungen sind bei der Antragstellung behilflich. Es ist in den meisten Fällen eine Zuzahlung erforderlich.“

Welche Voraussetzungen braucht es für eine Bewilligung des Antrags?

„Es muss absehbar sein, dass sich durch die Reha der Gesundheitszustand verbessert, der Krankheitsprozess verlangsamt oder die berufliche Leistungsfähigkeit sich steigert. Bei den chronischen Erkrankungen haben vor allem Menschen mit Rheuma, Erkrankungen des  Bewegungsapparates, der Atemwege und der Haut gute Chancen auf Bewilligung. Viele Patienten profitieren nach einer Therapie bei uns in Gastein von einem geringeren Medikamentenbedarf, weniger Schmerzen oder gar Beschwerdefreiheit.“

Hat man Mitspracherecht bei der Einrichtung?

Ja, Versicherte haben ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Behandlungseinrichtung. Die die abschließende Entscheidung über Einrichtung und Leistungsumfang trifft aber der Reha-Träger.

Mehr Informationen erhalten Sie unter www.gasteiner-heilstollen.com.

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