SRH Gesundheitszentrum Waldbronn - Waldbronn Baden-Württemberg Deutschland
SRH Gesundheitszentrum Waldbronn - Waldbronn Baden-Württemberg Deutschland
Bildquelle: SRH Gesundheitszentrum Waldbronn - Waldbronn Baden-Württemberg Deutschland
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- Rehaklinik
Waldbronn liegt eingebettet in die harmonische Hügellandschaft des Nordschwarzwaldes unmittelbar an der Schwarzwald-Bäderstraße. Nach Stuttgart beträgt die Entfernung ca. 69 km, nach Pforzheim 25 km, nach Heidelberg 66 km und nach Karlsruhe 15 km.
Das angenehme Reizklima sowie das idyllische Umland bilden ideale Bedingungen für eine erholsamen Aufenthalt.
Zur Einrichtung
Das SRH Gesundheitszentrum Waldbronn behandelt Patienten in den Indikationen Orthopädie und Neurologie. Sie erwartet ein spezialisiertes und motiviertes Team z.B. aus Fachärzten, Therapeuten und medizinischen Pflegepersonal.
Zur Ausstattung der Klinik gehören u.a. eine moderne und großzügige Eingangshalle, ein Trinkbrunnen, eine gut sortierte Bibliothek, ein hauseigenes Schwimmbad mit Heilwasser aus der Waldbronner Albtherme, eine Cafeteria und ein Klinik-Lädle. Zusätzlich stehen Ihnen auch ein Internetterminal oder bei Mitnahme eines eigenen Laptops auch ein WLAN-Hot-Spot in der Bibliothek zur Verfügung.
Die Unterbringung erfolgt in geschmackvollen Einzelzimmern, welche über Dusche, WC, TV-Gerät, Telefon, Safe sowie eine zentrale Notrufanlage verfügen. Auf Anfrage ist auch die Aufnahme von einer Begleitpersonen möglich.
Indikationen
Kontaktdaten der Kureinrichtung
- Telefon
- 07243 - 60 30
- patientenservice.gns@srh.de
- FAX
- 07083 - 926 40 19
- Website
- SRH Gesundheitszentrum Waldbronn
- Straße und Hausnummer
- Gisela-und-Hans-Ruland-Straße 1
- PLZ, Ort
- 76337 Waldbronn Deutschland - Baden-Württemberg - Waldbronn
Träger der Kureinrichtung
SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald GmbH
Adresse
Gisela-und-Hans-Ruland-Straße 1
76337 Waldbronn
Tel: 07243 - 60 30
Fax: 07243 - 603 26 30
Internet
- info@gns.srh.de
- Website
- SRH Gesundheitszentren Nordschwarzwald GmbH
Kostenträger
Zu den Kostenträgern zählen z.B. die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie die gesetzlichen Rentenversicherungsträger. Selbstzahler und Privatpatienten sind herzlich willkommen. Ein Versorgungsvertrag nach §111 SGB V ist vorhanden.