Mutter-Kind-Klinik Talitha - Bad Wildungen Hessen Deutschland
Mutter-Kind-Klinik Talitha - Bad Wildungen Hessen Deutschland

Bildquelle: Mutter-Kind-Klinik Talitha Bad Wildungen Hessen Deutschland
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- Mutter-Kind Kur
Bad Wildungen befindet sich ca. in 300 Höhenmetern in der waldreichen und idyllischen Mittelgebirgslandschaft in der Nähe des Edersees und des Nationalparks Kellerwald-Edersee in Nordhessen.
Die Mutter-Kind-Klinik liegt direkt am wunderschönen Kurpark und der Promenade von Bad Wildungen im Zentrum.
Zur Einrichtung
Die Klinik ist der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V. (KAG) und damit auch dem Deutschen Müttergenesungswerk (MGW) angeschlossen.
Zur Ausstattung der Klinik gehören u.a. eine Gymnastik- und Mehrzweckhalle, Fitnessraum, Lehrküche, Werkraum, Aufenthaltsräume mit Fernsehern, Teeküchen, Gruppenräume, 4 Kinderbetreuungsgruppen, eine Bäderabteilung mit Schwimmbad und Sauna. Außerdem 2 Speiseräume, ein Raum der Stille, Internetterminal, Spielplatz und eine Sonnenterrasse.
Die 2-Raum-Appartements sind alle mit Dusche, WC, Telefon, Parkett oder Linoleum eingerichtet.
Indikationen
- Adipositas
- Atmungsorgane
- Bandscheibe
- Bewegungsapparat, Gelenke
- Bluterkrankungen
- Diabetes
- Entwicklungsverzögerungen
- Ernährungsstörung / Essstörungen
- Erschöpfungszustände / Burn-Out
- Gewichtsreduzierung/Übergewicht
- Migräne
- Müdigkeitssyndrom
- Nervensystem
- Raucherentwöhnung
- Schlafstörungen
- Stoffwechsel- und Verdauungstörung
- Verhaltensstörungen
- Wirbelsäule
Kontaktdaten der Kureinrichtung
- Telefon
- 05621 - 70 00
- info@mutter-kind-klinik-talitha.de
- FAX
- 05621 - 700 220
- Website
- Mutter-Kind-Klinik Talitha - Bad Wildungen Hessen Deutschland
- Straße und Hausnummer
- Stöckerstraße 2
- PLZ, Ort
- 34537 Bad Wildungen Deutschland - Hessen - Bad Wildungen
Träger der Kureinrichtung
Caritas Brilon für Gesundheit und Familien gGmbH
Adresse
Scharfenberger Straße 19
59929 Brilon
Tel: 02961 - 971 90
Fax: 02961 - 971 928
Internet
Kostenträger
Medizinischen Vorsorge (§ 24 SGB V) und Rehabilitation (§ 41 SGB V) gemäß den Versorgungsverträgen nach § 111a SGB V.