Kuraufenthalt – Voraussetzungen und Kostenübernahme

Kuraufenthalt – Voraussetzungen und Kostenübernahme

03.05.2017

Ratgeber: Kuraufenthalt – Voraussetzungen und Kostenübernahme

Eine Kur gibt es in den verschiedensten Varianten – ambulant oder stationär entweder präventiv oder rehabilitativ.

Grundsätzlich kann jeder eine Kur beantragen und hofft dabei, diese auch bewilligt zu bekommen. Der Unterschied liegt lediglich im Kostenfaktor bzw. darin, wer für die Kurmaßnahmen aufkommt. Die Wahrheit, die kaum einer hören will, heißt: Die meisten Kuranträge werden abgelehnt und das bedeutet für die Antragsteller, dass sie – wenn sie die Kur dennoch antreten möchten – diese aus eigener Tasche zahlen müssen. Alternativ können sie auf eine entsprechende Versicherung zurückgreifen, die diese Leistung übernimmt. Ein Wegweiser zum Kuraufenthalt soll dieser Beitrag sein.

 

   1.) Unter diesen Voraussetzungen kann eine Kur beantragt werden

Als Faustformel gilt diese Regelung: Wenn alle Maßnahmen vor Ort ausgeschöpft worden sind, kann ein Kurantrag gestellt werden. Das heißt im Umkehrschluss, dass sich eine Kur häufig als Reha-Maßnahme nach einer Operation oder nach einer psychischen Erkrankung anschließt. Immer dann, wenn durch die Betreuung eines Facharztes keine (zeitnahe) Besserung eintritt, kommt der Kuraufenthalt ins Spiel. Die hohe Rate an Kur-Ablehnungen resultiert aber auch daraus, dass die falschen Voraussetzungen für verschiedene Kuranträge vorliegen. Welche Kur-Arten es gibt, wird unter Punkt (2) erläutert.

 

   2.) Diese Kur-Varianten gibt es und so unterscheiden sie sich in den Voraussetzungen

Grundsätzlich unterschieden wird in ambulante und stationäre Maßnahmen. Wer eine ambulante Kurmaßnahme durchläuft, der wird in der Regel morgens vom Fahrdienst abgeholt, bekommt tagsüber die verordneten Anwendungen in einer Kureinrichtung nahe dem Wohnort und wird abends wieder zurückgebracht. Im Turnus von vier Jahren können ambulante Kuren beantragt werden. Allerdings gibt es noch einen weiteren Zeitfaktor: Ist drei Jahre nach einer ambulanten Kur keine deutliche Besserung eingetreten, kann eine stationäre Maßnahme beantragt werden.

Ein stationärer Kuraufenthalt wird in der Regel nicht wohnortnah, sondern in einem Therapiezentrum angeboten, in dem auch übernachtet wird.

 

In beiden Varianten gibt es

   (1) die Vorsorgekur, die präventiv unternommen wird, und
   (2) die Rehabilitationskur, die verordnet wird, wenn eine Erkrankung ausgeheilt werden muss.

Antragsformulare können bei der jeweiligen Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden. Hier gibt es „alle gegebenenfalls notwendigen Formulare für eine medizinische Rehabilitation, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und wenn sie durch diese Leistung wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann. Eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation kann frühestens alle vier Jahre erbracht werden. Ausnahmen aus gesundheitlichen Gründen sind möglich.“

 

   3.) So gestaltet sich die Kostenstruktur für eine Kur

Die Furcht davor, einen Kurantrag zu stellen, ist meist unbegründet. Wer dieser einfachen Schritt-für-Schritt-Anleitung folgt, kommt auf dem schnellsten Weg zum Kurantrag. Schritt 1 ist dabei die Empfehlung des Haus- oder Facharztes, der attestieren muss, dass die beantragte Kur präventiv oder rehabilitativ nötig ist. Wichtig ist es, den genauen Krankheitsverlauf nachzeichnen zu können. Daraus muss unzweifelhaft hervorgehen, dass eine Kur nötig ist, um langfristig die Symptome zu lindern oder eine Folgeerkrankung auszuschließen.

Wer sich ohne Krankenkassen-Zuzahlung für eine Kur entscheidet, trägt die gesamten Kosten selbst. Wer indes die Chance hat, die Kosten für die Kur bezuschusst zu bekommen, hat verschiedene Optionen.

  • Das Versorgungsamt ist der richtige Ansprechpartner für Gewaltopfer sowie für Kriegsdienstgeschädigte.
  • Die Beihilfestelle kann die Kur von Beamten bezuschussen.
  • Die Berufsgenossenschaft ist der richtige Ansprechpartner für eine Kur, die im Nachgang eines Arbeitsunfalls zu beantragen ist.

Wer sich selbst nicht in einer dieser Gruppen wiederfindet, kann explizit nach einer Krankenzusatzversicherung mit der Kurleistungs-Komponente suchen, um eine Kur finanzierbar zu machen. Die Zusatzkomponente wird heute auch von denjenigen genutzt, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Wer eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, kann häufig auch hier entsprechende Leistungsbausteine auswählen.

Wann es keine Chance auf eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung gibt, ist Thema in diesem Video-Beitrag.

Abbildung 1: pixabay.com © ElvisClooth (CC0 Public Domain)
Abbildung 2: pixabay.com © soulis (CC0 Public Domain)

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