Hemmschwellen überwinden - und Entscheidungen selbst treffen Palliativmediziner: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind sehr wichtig

Hemmschwellen überwinden - und Entscheidungen selbst treffen Palliativmediziner: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind sehr wichtig

11.12.2015

Aktuelles: Individuell statt "von der Stange": Eine Patientenverfügung sollte de

Eine Patientenverfügung sollte den persönlichen Wünschen entsprechen. Foto: djd/www.smartlaw.de/goodluz - fotolia.com

Wenn ein Unfall ins Koma führt oder eine Demenz weit fortgeschritten ist, können die Betroffenen ihren Willen nicht mehr äußern, in der Regel müssen dann die Hinterbliebenen entscheiden, wie es medizinisch weitergehen soll. Deshalb ist es so wichtig festzulegen, was im Fall der Fälle geschehen soll: mit einer Patientenverfügung oder Vollsorgevollmacht.

Gerne befasst sich wohl niemand mit solchen Themen. "Man sollte sich einfach einmal zusammensetzen und mit den wichtigen nahestehenden Menschen darüber reden", rät Dr. med. Markus Faust, Palliativmediziner und Oberarzt in der Abteilung für Geriatrie, Bereich Palliativmedizin, der Asklepios Klinik Wandsbek in Hamburg, zum Überwinden der Hemmschwellen.

Dazu könne man sich eine Anleitung oder einen Online-Fragebogen für eine Patientenverfügung vornehmen und diese gemeinsam durchgehen. "Man sollte über seine Sorgen und Ängste reden, das ist meist der erste wichtige Schritt", so Dr. Faust.

Palliativmediziner: Patientenverfügung ist keine Entmündigung

Erstaunlich wenige Menschen hätten eine Patientenverfügung, weiß Dr. Faust aus seiner Arbeit. Für die Klinikärzte sei es jedoch ein wichtiger Punkt, der bereits bei der Aufnahme angesprochen werde. "Wir fragen nach dem Vorliegen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, denn der Patientenwille, etwa hinsichtlich Wiederbelebungsmaßnahmen, soll möglichst schriftlich - im Falle einer Patientenvollmacht muss er sogar schriftlich - festgelegt sein", so Dr. Faust.

Anders als der Hausarzt würden er und seine Kollegen einen Patienten nicht seit vielen Jahren kennen und wüssten somit nichts von den diesbezüglichen persönlichen Vorstellungen und Wünschen.

Eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht, so Dr. Faust, sei keine Entmündigung. Ganz im Gegenteil, man sorge mehr für sich. "Die eigenen Wertvorstellungen und Wünsche können festgehalten und weitergegeben werden. Wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass diese Vollmachten und Verfügungen erst und nur in dem Fall greifen, in dem ich keine Entscheidungen eigenständig treffen kann. Und auch nur für diesen Zeitraum", erklärt der Hamburger Palliativmediziner.

Individuell statt "von der Stange": Klares Dokument erstellen

Krankenkassen, Patientenverbände und Institutionen wie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft raten davon ab, Standardformulare für die Patientenverfügung zu verwenden. Stattdessen sollte ein Dokument zusammengestellt werden, das den individuellen Wünschen entspricht. Online-Anbieter wie Smartlaw können dabei helfen, ein individuelles und juristisch klares Dokument zu erstellen, mit Hilfe eines einfachen, strukturierten Online-Fragenkatalogs lassen sich Missverständnisse durch eine falsche Wortwahl und eine verwirrende Argumentationsstruktur verhindern.

Mehr Informationen gibt es beispielsweise unter www.smartlaw.de/vorsorge. Eine Patientenverfügung sollte zudem regelmäßig aktualisiert werden. Zwar bleibt sie formaljuristisch auch nach vielen Jahren wirksam, in der Praxis führt ein altes Dokument aber oft zu Problemen, weil sich die Einstellungen des Betroffenen zum Thema ändern können.

Stichwort: Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht regelt vor allem, wer im Namen des Betroffenen handeln darf. Es werden ein oder mehrere Bevollmächtigte benannt, die im Notfall die persönlichen und Vermögensangelegenheiten regeln dürfen. Dazu gehört auch der Zugriff auf Vermögen des Betroffenen. Dies ist notwendig, wenn etwa Rechnungen bezahlt werden müssen und der Betroffene selbst dazu nicht in der Lage ist.

Der Bevollmächtigte kann nur handeln, wenn er das Original der Vollmachtsurkunde besitzt. Sie schließt aber erst einmal Entscheidungen zur medizinischen und pflegerischen Behandlung nicht mit ein. Erst durch die Ergänzung der Vorsorgevollmacht um eine Patienten- und Betreuungsverfügung wird dies möglich.

Mehr Informationen erhalten Sie unter www.smartlaw.de/vorsorge.

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