Mutter-Kind-Klinik "St. Willehad" - Wangerooge Nordsee Deutschland
Mutter-Kind-Klinik "St. Willehad" - Wangerooge Nordsee Deutschland
Bild: Mutter-Kind-Klinik "St. Willehad" Wangerooge Nordsee Deutschland
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- Mutter-Kind Kur
Das Mutter-Kind-Klinik "St. Willehad" liegt in ruhiger Dünenlage 800 Meter vom Ortszentrum und 50 Meter vom Strand entfernt.
Zur Einrichtung
In der Klinik befinden sich 22 Zwei-Raum-Appartments und 10 Drei-Raum-Appartments für Mütter mit bis zu 2 Kindern. Dabei verfügen die 3-Raum-Appartments in den Kinderräumen überwiegend über Hochbetten. Auf Anfrage kann auch für kleine Kinder unter 3 Jahren ein Gitterbetten aufgestellt werden.
Alle Appartments verfügen über eine integrierte Nasszelle und einen Balkon. In den einzelnen Etagen gibt es jeweils eine Teeküche mit Kühlschrank, Wasserkocher, Kaffeemaschine und Mikrowelle.Gegen eine geringe Gebühr kann auch eine Waschmaschinen und ein Trockner genutzen werden. Bügeleisen sind vorhanden.
Zur allgemeinen Aussttattung gehören eine Rezeption, Eingangshalle, Gruppenraum, 3 Speiseräume, eine Bibliothek, 2 Gymnastikräume, Konditionsraum, Werkraum, Meditationsraum, 4 Kindertagesräume und ein Kinderspielplatz.
Die medizinische Abteilung verfügt über mit 2 Sprechzimmern der Ärzte, Sprechzimmer der Psychologin, Schwesternzimmer, Warteraum für Mutter und Kind und einen Inhalationsraum.
Indikationen
Kontaktdaten der Kureinrichtung
- Telefon
- 04469 - 879 0
- willehad-verein@t-online.de
- FAX
- 04469 - 879 179
- Website
- Mutter-Kind-Klinik "St. Willehad" - Wangerooge Nordsee Deutschland
- Straße und Hausnummer
- Bootsweg 12
- PLZ, Ort
- 26486 Wangerooge Deutschland - Niedersachsen - Wangerooge
Träger der Kureinrichtung
St.-Willehad-Verein e.V.
Adresse
Postfach 1511
49364 Vechta
Tel.: 04441 - 60 92 und 60 93
Fax: 04441 - 842 68
Internet
- willehad-verein@t-online.de
- Website
- St.-Willehad-Verein e.V.
Kostenträger
Die Mutter-Kind-Kurklinik St. Willehad hat mit den Krankenkassenverbänden die erforderlichen Versorgungsverträge nach § 111a SGB V geschlossen und ist daher berechtigt, Vorsorgemaßnahmen nach § 24 SGB V durchzuführen.